Hallo !
Also, so wie ich das neue Staatsbürgerschaftsgestz verstanden habe, gilt für Ausländer, die eine/einen deutschen Staatsbürger geheiratet haben, die Regel des § 9 (?) wonach die/der ausländische Ehepartner nach 3 Jahren den Antrag auf die DE-Staasbürgerschaft stellen kann. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen z.B. Sprachnachweis, die Ehe muß zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre bestehen ect.. Das mit den sieben Jahren gilt wohl jetzt nur noch für Ausländer, die nicht mit einem Deutschen verheiratet sind. Ob das auch für Ehepartner gilt, die vor dem neuen Gesetz eingereist sind, kann ich nicht sagen, glaube ich aber nicht???
LG Norbi