Hallo zusammen

Habe kurz eine andere Frage zum Thema "Bestimmungen in DE" oder "Behörde". Weiss nicht, wie unterschiedlich es zu der CH ist.

Also, wenn jemand aus TN in DE verheiratet ist, bekommt sie/er nach 3 Jahren Ehe die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, richtig?

Wenn das Paar sich nach den 3 J. trennt, kann der Mann/die Frau (aus DE) dann "verlangen", dass sie/er ausreisen muss?

Wenn sich das Paar vor den 3 Jahren trennt, kann dann der ausländische Partner trotzdem in DE bleiben und evt. sogar neu heiraten..?

Würde mich interessieren, weil ich gerade einen interessanten Fall beobachte. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

LG und danke ;\)