Wenn man seinen Wohnort außerhalb Europas hat, kann man Waren zollfrei aus Europa ausführen. Die meisten Kaufhäuser sind dem Verbund Tax-free angeschlossen. Dieses Unternehmen sahnt kräftig ab; man bekommt nie den ganzen MWSt-Betrag zurück. Bei Großeinkäufen - ich habe es kürzlich in D mit einer Werkstatt gemacht - kann man sich evtl. auch eine Warenausfuhrbescheinigung geben lassen. Diese muss dann bei Ausreise am jeweiligen Zoll abgestempelt u. die Waren vorgezeigt werden. Das ist z.B. bei der Ausreise per Auto über Fähre in Genua (und am Weg dorthin) höchst schwierig, weil man nirgendwo eine offene Zollbehörde zum Abstempeln findet.
Die Tax-Free-Bescheinigungen hingegen kann man an Flughäfen in Europa vom Zoll abstempeln lassen und sich anschließend den Betrag beim Tax-Free-Schalter auszahlen lassen.
Wenn man die Waren von einem Land der EU in ein anderes exportiert, muss der Nettowert mindestens 300 Euro betragen. Auch hier gilt, Wohnsitz muss im Ausland sein.
In TUN kann man nur als Diplomat zollfrei einkaufen.
Schöne Grüße
Globetrotterin