Gesetz in dem Integrationskurs beschrieben bzw. vorgeschrieben ist gilt seit 2005 und nicht rückgängig. D.h. dein mann (falls er länger in DE ist) muss nichts unternehmen.
Eine andere Sache ist, ob er selbst etwas unternehmen will, weil diejenige, die Integrationskurs gemacht haben, haben 1 Jahr früher ein Anspruch darauf, ein Antrag für deutsche Staatsangehörigkeit zu stellen. Halt nicht nach 8 sondern nach 7 Jahren.
