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Re: Ausländerbehörde
[Re: Nessa]
#211390
26/07/2007 12:08
26/07/2007 12:08
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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...Ähm, das hat mein Mann doch bestimmt falsch verstanden, oder?`Er meint die Ausländerbehörde, richtig?...
Sicher.
Es dauert etwa 10 Tage, bis das Faksimile mit dem Antrag bei der Stadt eingeht (und zwar von der Botschaft aus über das Bundesverwaltungsamt in Köln, dort wird auch das Aktenzeichen gepflegt), danach dann nochmal etwa 10 Tage, bis das Original ankommt. Nach der Vorab-Benachrichtigung bezieht die Ausländerbehörde einen Strafregisterauszug und gleichzeitig bittet sie Dich, eventuelle Unterlagen einzureichen (z.B. Heiratsurukunde, Wohnraumnachweis, etc.). Nach dem Eingang der Unterlagen, der Strafregisterauszuges (ca. 14 Tage) und dem Originalantrag fertigt die Ausländerbehörde eine Stellungnahme und die geht dann wieder nach Köln (2 Tage), wird dort ins Online-System eingepflegt und die Botschaft kann 1 Tag danach darauf zugreifen. DANN wird die Botschaft wieder mit dem Antragsteller Kontakt aufnehmen und ihn um Unterlagen bitten (z.B. Krankenversicherung, Flugreservierung) und damit, und seinem Pass, geht er zur Botschaft. Wenn er Glück hat, erhält er das Visum an gleichen Tag, ansonsten 1 Tag später.
Insgesamt kann man durchschnittlich mit 4-5 Wochen Bearbeitungszeit ab Visumsantrag rechnen (bei mir waren es im April/Mai 5 Wochen). Die Botschaft nennt meist einen Zeitraum von 6-8 Wochen, weil erfahrungsgemäß oftmals noch Unterlagen fehlen und die erst beigebracht werden müssen. Nach meiner Schätzung dürfte es unter 3-4 Wochen jedenfalls nicht zu schaffen sein (am längsten dauern der Postweg nach Deutschland und der Strafregisterauszug).
Ich weiß übrigens nicht, ob Visa jetzt schon nach der neuen Gesetzgebung erteilt werden (ich kenne das Datum des Inkrafttretens nicht) - in diesem Falle muß der Antragsteller dann bei der Botschaft zusätzlich noch eine annehmbare Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen (Niveau A2 oder B1, glaube ich), wenn da keine Kurszeugnisse vorhanden sind, wird wohl ein Gespräch auf deutsch geführt werden müssen - dies gilt AUCH für Paare, die bereits verheiratet sind!
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Re: Ausländerbehörde
[Re: annadi]
#211547
26/07/2007 22:12
26/07/2007 22:12
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Schneeeule
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Re: Ausländerbehörde
[Re: Nessa]
#211567
27/07/2007 00:55
27/07/2007 00:55
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annadi
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Hm, mir kommt es gerade vor, als hätte ich einer Katze auf den Schwanz getreten. Miauuuuuuu Sorry, aber das finde ich schon fast unverschämt! Du kannst das gerne unverschämt finden, aber ich finde es im Gegenzug oft unverschämt und unverständlich, was viele Deutsche von ihrem Staat fordern! Vielleicht liegt es daran, dass ich in Tunesien aufgewachsen bin und man dort keinerlei Ansprüche an den Staat stellen kann. Selbst wenn eure Männer keine finanzielle Hilfe vom Staat bekommen, profitieren sie doch indirekt immer. Z.B. von Förderprogrammen, einem funktionierenden Nahverkehr, kulturellen (gesponserten) Veranstaltungen oder einfach von einer sauberen Straße, die regelmäßig gereinigt wird. Und mal ganz ehrlich: viele bekommen tatsächlich staatliche Hilfe in der Anfangszeit. 99% der Araber die hierher kommen wollen unbedingt nach Europa. Warum sollten man dann nicht auch ein bisschen Engagement verlangen? Wir reden hier nicht (wie in anderen Ländern) von einer fließenden Sprachbeherrschung, sondern von einer begrenzten Anzahl an Wörtern. Das kann sich zur Not auch jeder mit Hilfe von Computerprogrammen oder Selbstlernkursen beibringen. Da fände ich es durchaus sinnvoller, euren zukünftigen Männern statt eines neuen Handys einen Sprachkurs mitzubringen. Ich finde, euer bzw. unser Staat (denn auch ich lebe hier und zahle Steuern) hat sehr wohl das Recht, so etwas zu verlangen. Und gerade im Hinblick auf Integration! Findet ihr es denn gut, wenn z.B. Ehegatten aus der türkischen Provinz hierher gebracht werden und dann (die Frauen) praktisch in ihrer eigenen Welt leben? Wenn Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen, dann ist das tatsächlich sogar eine Chance für die Zuwanderer und den Staat! LG, annadi
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Re: Ausländerbehörde
[Re: Nessa]
#211614
27/07/2007 12:01
27/07/2007 12:01
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Frogger
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...das finde ich schon fast unverschämt!...
Nun, bei aller Zustimmung, die ich dem Gesetzgeber für die Idee hinter der Gesetzesnovelle zubillige, habe ich selbst auch erhebliche Probleme mit diesem Gesetz. Das beginnt damit, daß z.B. Ehegatten aus Israel oder Korea (neben anderen Ländern, wie Kanada oder Australien) von dem Nachweis der Sprchkenntnisse ausgenommen sind, ausgenommen sind ebenfalls die Ehegatten "Hochqualifizierter", die von Firmengründern, Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen - da stellt sich in der Tat die Frage, wie gerechtfertigt diese Regelungen sind und/oder ob sie nicht tatsächlich auf eine ganz bestimmte Gruppe von Leuten (z.B. finanziell und intellektuell schlechter gestellte Partnerschaften von Türken und Russen) zugeschnitten ist (und so wird damit ja auch von den konservativen Parteien her argumentiert, denn jedemanständigen Deutschen ist es ja klar, daß wir schon zuviele Türken hier haben und da etwas getan werden muß...). Fraglich ist zudem, inwieweit sich diese Voraussetzung mit dem Grundgesetz vereinbaren läßt - denn wenn ein Ehegatte nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, muß der deutsche Partner Deutschland verlassen und in dem anderen Lande leben, um den Vollzug der Ehe zu ermöglichen (also auch ohne, daß dem ausländischen Partner ein Gesetzesverstoß strafrechtlicher Art vorgeworfen wird).
Da werden sicherlich die Gerichte einiges zu tun bekommen und ich bin fast geneigt, zu glauben, daß die Einbeziehung deutsch-gemischter Ehen kippen wird. Bis da hin aber ist das Gesetz natürlich vollständig gültig und man muß die Bedingungen so erfüllen, wie es geschrieben steht.
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Re: Ausländerbehörde
[Re: LOE090716]
#211629
27/07/2007 12:45
27/07/2007 12:45
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Joined: Aug 2006
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Nessa
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Köln / Sousse
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Warum widerspricht sich das?? Mein Mann kommt nicht zu Studienzwecken oder einer Arbeitsaufnahme nach Deutschland. Er verlässt sein Land, weil er mich geheiratet hat und mein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Wenn er hier ist, wird er einen Kurs zum erlernen der deutschen Sprache besuchen. Diesen Kurs muss er sowieso machen! Wieso wird dann also von einem Tunesier verlangt, das er sich vorher schon bei Kursen anmeldet (Denn, man muss ja einen schriftlichen nachweis erbringen bei der Visum beantragung) die er sich weder Leisten kann noch das gelernte irgendwie ausbauen kann, da sein Umfeld ja weiterhin arabisch spricht? Gilt das auch für deutsche die nach Tunesien ziehen? Ne, die müssen nichts vorweisen!
Ganz ehrlich, Ich würde es ja einsehen, wenn Tunesier z.b. solange keine Unterstützung vom Staat bekommen würden, bis sie ausreichend deutsch sprechen (damit gewährleistet ist, das diese stütze nicht auf Dauer ist). Aber von vorneherein jemanden die Einreise nach Deutschland zu verbieten, nur weil er in seinem Land nicht die Möglichkeit (Kosten!) hat, deutsch zu lernen? Ja, das finde ich nach wie vor unverschämt!
LG, Vanessa
- Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten -
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