...es müssen aber nur 250-300 Wörter sein...ich glaube es war A1 oder A2...

Es gibt mittlerweile genauere offizielle Informationen über das Thema. Gefordert wird das Sprachniveau A1, und die Beherrschung muß nachgeweisen werden durch eine Bescheinigung eines Goethe-Institutes, wo man dann eine Sprachprüfung ablegen muß (außer für Länder, wo es keine Goethe-Institute gibt, doch in Tunesien gibt es eines). Der Nachweis der Prüfung muß bei der Beantragung des Visums vorgelegt werden.