Hallo,
eine kurze Frage, da dies für mich aus dem Merkblatt der Botschaft nicht klar hervorgeht: Reicht es aus, wenn der tunesische Besucher seine Einkommensnachweise (inkl. aller anderen Papiere und einer offiziellen Einladung vorzeigt oder muss er ein Guthaben auf dem Konto vorweisen?
Vielen Dank.
Sonja