Hallo,
sicher kann man versuchen dies mit einer Beschwerde deutlich zu machen, ob man eine Entschädigung bekommt, kann ich nicht sagen.

Ein Streik gehört z.B. auch zur Höheren Gewalt nicht nur Unwetter.

Hier eine Info dazu:
Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann (z.B. Brand, Unwetter, Streik). Wird ein Schaden durch höhere Gewalt verursacht, so kommt in den meisten Fällen eine Haftung nicht in Betracht. Für die Folgen der höheren Gewalt müssen allerdings der Schuldner im Verzug und der Dieb haften (vgl. §§ 287, 848 BGB).

Streik
Streik ist die von einer Mehrzahl von Arbeitnehmern planmäßig und gemeinsam durchgeführte Einstellung der Arbeit zur Erreichung eines Ziels. Kampfziel ist in der Regel das Erreichen einer günstigeren Tarifvereinbarung.

Hier noch eine sehr gute Info zu Störungen bei Reisen:

Haftet der Reiseveranstalter auch für Störungen der Reise durch höhere Gewalt?

In der Regel nicht, weil die Fälle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden gleich gelagert sind.

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf08322.html

Claudia