Hm, bin zwar keine Österreicherin, aber manche Sachen kann ich trotzdem beantworten.

Zu 1.

Nein- ohne Einladungs kann er sicher nicht kommen und selbst wenn er mit Einladung kommen dürfte (was auch nicht so leicht ist) dürfte er nicht arbeiten, denn es ist ja nur ein Besuchsvisum und geht nicht mit einer Arbeitserlaubnis einher.

Zu 5.

Du kannst bei der Hochzeit festlegen, ob ihr Zugewinngemeinschaft oder getrennten Güterstand möchtet. Wirklich wichtig ist aber nur was du dort angibst, wenn ihr euren Lebensmittelpunkt auch dort haben werdet. LEbt ihr in Ö dann richtet es sich im Falle einer Scheidung alles nach dem österreichischen Recht. In D ist es so- wenn du keinen Ehevertrag machst, dann gilt automatisch Zugewinngemeinschaft.

Zu 6.

Wie meinst du das genau "Wie funktioniert das"? Im Grunde wie bei jeder anderen Scheidung auch- nur kommt dann das mit dem Güterstand zu tragen und er wird ausgewiesen, wenn es innerhalb der ersten 3 Jahre passiert. (Es sei denn er heiratet neu) immer vorausgesetzt dem Fall ihr lebt in Ö!

Zu 7.

Das wär ja noch schöner! Nein, dir kann er nichts verbieten- aber leider eventuellen Kindern!

Zu 8.

Wird meines Wissens nach nicht anerkannt

Zu 9.

Die Kinder werden - auch wenn sie in Ö geboren wuden- automatisch auch die tunesische Nationalität erhalten. Tunesien entlässt niemanden aus der Tun. Staatsangehörigkeit. D.h. nach tun. Recht sind sie immer Tunesier und somit hat der Vater das Recht ihnen die Ausreise aus Tunesien zu verbieten bis sie 18 sind. Das könntest du im Falle des Falles nicht verhindern...


Zu 10:

Hm, es komtm drauf an ob ihr in Tunesien oder in ö heiraten wollt. Dann sind die Papiere und die Bestimmungen anders, deshalb kann man das so nicht beantworten.