Nur das keine Mißverständnisse entstehen - er hat jetzt nicht unbefrisstete, sondern verlängerung für nächste 2 Jahre bekommen.
Wir mussten uns früher darum kümmern, weil sonst bei einigen Zeitarbeitsfirmen keine Chanse gäbe - mehrere davon haben eine Anforderung, dass Arbeitserlaubnis mindestens 3 Monaten gültig sein soll, damit die überhaupt Dokumente von dem Bewerber annehmen. (Ist natürlich von Firma zu Firma verschieden, aber wir wollten nicht, dass es nur daran scheitert). Und er hat sein Visum 2 Monate vor dem Ablauf des altes bekommen.
War wirklich ausnahmsweise unkompliziert

@ bandy - Ich habe auch über verschidene Varianten gehört - 1+1+1, 1+2, 2+1 Jahren, ist wohl wiedermal in verschiedenen Bezierken anderes. Was alle diese Möglichkeiten verbindet - es geht immer (keine Ahnung, ob es außnahmen gibt?) um 3 ersten Jahren, wo Aufenthalt befristet und an die Ehe gebunden ist. Danach bekommt man halt unbefristete. Da muss noch die Frau noch dabei sein und halt diese (wir-haben-trennung-nicht-beabsichtigt-Bescheinigung) mitunterschreiben. Danach ist das Visum im Pass unbefristet und Aufenthalt nicht direckt an die Ehe gebunden.