Die Gültigkeit von 20 Tagen wird sehr ernst genommen, ja das stimmt. Aber ne internationale GU in Englisch und Französisch reicht je nach Standesamt oder Gouvernerat auch nicht..... ich hatte alles in 3. facher Ausführung dabei und dennoch musste mein Mann alles in Arabisch übersetzen lassen und das wiederum in Tunis auf der Botschaft(glaub, oder auf dem tun. Auswärt. Amt) gegenzeichnenlassen....
Meinst das geht dass jemand anderes ne Geburtsurkunde für ne andere Person bekommt????
Mach dich zwecks der Möglichkeit mal schlau...wäre sicher die einzige Variante....denn schicken tun die's garantiert net, und wer weiss obs überhaupt ankommt...