...Würde davon ausgehen dass eine Abschiebung ja u.a. auch erst nach Ablauf des Visums eintreten kann...

Normalerweise ja, denn vorher halten sie sich ja legal in Deutschland auf - doch die Verpflichtungserklärung endet eindeutig mit dem Ablaufdatum des Visums (der Zeitraum ist ja explizit angegeben). Die Verpflichtung bezieht sich darauf, wenn jemand z.B. während dieser Zeit straffällig wird, flüchtet, gefaßt und dann abgeschoben wird. Ich bin mir über den räumlichen Geltungsbereich allerdings nicht ganz sicher, wenn es sich um ein Schengen-Visum handelt, bei einem Deutschland-Visum endet die Verpflichtung jedoch, sobald jemand das Land verlassen hat.