Hallo Wolf,
und was ist ggfs. mit Abschiebekosten etc.
Darauf bezog sich meine Andeutung.
Und im Aufenthaltsgesetz steht dass diese vom Ausländer bzw. Einlader übernommen werden müssen.
Würde davon ausgehen dass eine Abschiebung ja u.a. auch erst nach Ablauf des Visums eintreten kann...
§ 66 Abs. 2 und § 67 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz.
Last edited by PeppermintPatty; 07/06/2007 08:13.