Hallo Nessa,

grundsätzlich dient eine Anzahlung in dem Falle ja nur zur Absicherung des Vermieters, dass der Mieter nicht abspringt und er keine Entschädigung erhält. Wenn es aufgrund des Vermieters nicht zu der Anmietung kommt, kann er die Anzahlung nicht einbehalten. Wurde die Zahlung mit Angabe eines Verwendungszwecks z.B. Anzahlung geleistet? Wo ist der Sitz des Vermieters? Sollte der im Ausland sein wird es mit der Geltendmachung der Ansprüche schwierig und kostspielig. In dem Falle kann der Betrag gleich abgeschrieben werden.