Hallo,

so richtig weiterhelfen kann ich Dir leider auch nicht. Ich weiß nur, dass Du den Abschnitt im Flugzeug 2fach ausfüllst. Einer bleibt bei dem Beamten am Flughafen den anderen trägst Du sozusagen als Visum mit Dir herum. Darauf schreibst Du auch den Grund der Einreise. Ich habe dort immer Urlaub vermerkt. Ich weiß nicht, wie das aussieht, wenn Du dort arbeitest. Gibt es dort nicht so was wie eine Arbeitserlaubnis? lG