...was sind gesetzliche Erfordernisse des deutschen Aufenthaltsrechtes...

Daß sich ein Ausländer nur dann dauerhaft in Deutschland aufhalten kann, wenn er dazu einen Rechtstitel besitzt. Für einen solchen Rechtstitel gibt es, auf Dauer gesehen, nur 2 Möglichkeiten, nämlich die Heirat mit einem deutschen Staatsbürger oder ein uneheliches Kind mit einem deutschen Staatsbürger mit darauf folgender Anerkennung durch den Vater. Die anderen Möglichkeiten, nämlich Arbeitsaufnahme oder Schulbesuch sind nicht auf Dauer angelegt und die letzten Möglichkeit, entweder durch Reichtum oder besonderes Interesse des deutschen Staates einen Titel zu erwerben treffen nur für eine winzige Minderheit zu.

Will man also mit einem Partner in Deutschland zusammenleben oder eine Familie gründen, so bleiben nur die ersten beiden Möglichkeiten. Ich wage es zu behaupten, daß die überwiegende Anzahl Nicht-EU-binationaler Ehen geschlossen (oder besser: schon nach kurzem Zusammenleben, z.B. im Urlaub, geschlossen) wird, um zusammen mit dem Partner in Deutschland leben zu können und daß die Eheschließung nicht erfolgt wäre, wenn auch eine "wilde Ehe" möglich gewesen wäre (und das ergibt sich allein schon aus den Statistiken zum Verhalten deutsch-deutscher Partner, für die nämlich die (frühe) Ehe nicht die bevorzugte Form des Zusammenlebens ist).
Hier wird also der deutsche Teil gezwungen, die "Prüfung vor dem ewigen Binden" entweder im Ausland durchzuführen (was die meisten aus beruflichen Gründen gar nicht können), oder eben die Prüfung abzukürzen bzw. eine Ehe auch bei Zweifeln einzugehen. Die Scheidungsrate bzw. "Beznessgedanken" sind ein direktes Resultat dieser Situation - allerdings dürfte es nicht einfach sein, hier eine andere Regelung zu finden, obwohl es versucht wird: so soll zukünftig (es war bereits für Juli geplant, hat sich aber wohl verschoben) z.B. nur noch dann ein Heirats- oder Fzf-Visum erteilt werden, wenn der ausländische Partner bereits im Heimatland eine gute deutsche Sprachkenntnis nachweisen kann. Dies allerdings ändert nichts an der Ausgangssituation und wird lediglich die Zahl der Ehen im allgemeinen, ob mit oder ohne "guter" Absicht, reduzieren. Da die Ehe durch das Grundgesetz in besonderer Weise geschützt ist, wird sich auch keine wesentliche Änderung für die Zukunft ergeben, es sei denn, daß man z.B. zeitlich befristete Lebenspartnerschaften anerkennen würde und hierfür dann auch zielgerichtet, womöglich eingeschränkte Visa erteilen würde - dann entfiele nämlich die Erfordernis der (frühen) Eheschließung bzw. würde sie auf einen ferneren und wahrscheinlich entscheidungssichereren Zeitpunkt verschieben, und die praktisch wahrgenommene Erodierung des Anspruches des Grundgesetzes würde nicht stattfinden.