...aber das Visum erlischt sofort auch VOR Ablauf der 3 Monatsfrist, wenn das Visum als Grund die Heirat mit Herrn xyz KONKRET beinhaltet...

eben das hat hier die Ausländerbehörde explizit verneint. Es ist zwar ein Visum mit Namensnennung, doch dies sei unbeachtlich, erheblich sei dagegen der Zeitraum. Mir wäre es, ehrlich gesagt, anders auch lieber gewesen. Die Ausländerbehörde hat lediglich angeregt, die Botschaft(en) zu verständigen, doch dies kann natürlich nur ein in die Zukunft gerichtetes Ziel haben.