... Und du plötzlich der Buh-Mann bist, weil du dich bei dieser Erschleichung mitschuldig gemacht hast...
Ich darf Dir versichern, daß ich das nicht habe und das dies auch keiner vermutet.
...dass auch die Fälle, wo eines erlöschen kann unter solchen Umständen von Ausnahmen befallen werden können...
Da ist die Realität leider anders, als man es sich vorstellt - das gefällt mir zwar persönlich auch nicht, doch es ist eben so. Zudem - eine Visumserschleichung muß man nachweisen können, und dies ist hier nicht möglich, man SOLL zwar mit einem solchen Visum heiraten, doch man MUSS es eben nicht, und da es grundsätzlich für 3 Monate erteilt wird, gibt es da auch keine Bindung an einen bestimmten Zeitpunkt, zu dem die Eheschließung stattgefunden haben muß - nur die Bedingung, daß man entweder innerhalb von 90 Tagen heiratet oder Deutschland wieder verlassen muß.