...Bist du sicher, das sie nichts Verbotenes tut, wenn sie mit einem Visum zur Eheschließung hier ist, du sie aber heute (als ehemals künftiger Gatte) aus der gemeinsamen (sprich künftig ehelichen) Wohung abmeldest?...

Ja, dem ist (leider) so, das wurde mir von der Ausländerbehörde explizit bestätigt. Das einzige, was nun nicht möglich ist, ist, daß sie in Deutschland eine andere Person heiratet, da müßte sie vorher nach Tunesien zurück und mit einem anderen Visum wieder einreisen, außerdem würden die Ausländerbehörden in Deutschland nun keine AE ausstellen - mit einer einzigen theoretischen Ausnahme, die ich aber hier wohlweislich nicht öffentlich schreiben werde. :-)

...Da könnte ein spitzfindiger Staatsdiener auf die Idee kommen, dass sich da ein Visum aufgrund falscher Angaben erschlichen wurde - welches im Normalfall dann sofort erlischt und eben doch die Abschiebung zur Folge hat...

Nein, das ist zumindest bei diesem Visum nicht so - außerdem gibt es 101 Ausreden, diesem Verdacht zu begegnen (die einfachsten: er hat mich schlecht behandelt, darum mußte ich die Wohnung verlassen / er hat mich rausgeworfen / er hat die Ehe nicht eingehen wollen / er wollte mich zu etwas zwingen, das ich nicht wollte).

...auf dem du traumwandelst...

mir ist nicht ganz klar, worauf Du dies beziehst <g>.