Bist du sicher, das sie nichts Verbotenes tut, wenn sie mit einem Visum zur Eheschließung hier ist, du sie aber heute (als ehemals künftiger Gatte) aus der gemeinsamen (sprich künftig ehelichen) Wohung abmeldest? Da könnte ein spitzfindiger Staatsdiener auf die Idee kommen, dass sich da ein Visum aufgrund falscher Angaben erschlichen wurde - welches im Normalfall dann sofort erlischt und eben doch die Abschiebung zur Folge hat. Ich glaube, es wird Zeit, die blauen Guckerchen mal ganz weit aufzureissen, Wolferl, denn ich fürchte, das Eis, auf dem du traumwandelst, ist mehr als nur dünn...
Manchmalnichtallesverstehenwollender Gruß
Susanne