...oder ist das auch die Stelle die bei einer Heirat in D schon dem Heiratsvisum zustimmen muss...
Ja, die Botschaft wird bei diesem Visum lediglich für die Ausländerbehörde tätig - nur bei einem Touristenvisum handelt sie in eigener Entscheidung.
...der Standesbeamte ja in dem Fall die "prüfende" Staatsgewalt...
beide - die Ausländerbehörde prüft ausländerrechtliche Dinge und der Standesbeamte eherechtliche. Im Normalfall werden die beiden sich aber gegenseitig beteiligen (müssen) und insofern zusammenarbeiten.