@ Peppy, wenn du wüsstest, was ich mir alles gedacht habe, wie die ehefähig getestet wird

ich denke schon, dass das standesamt die prüfende staatsgewalt ist, die ist es auch bei eheschließungen in d und kann auch d/d-paaren ordentlich die suppe versalzen.
für mich macht das schon sinn, was mein standesamt gemacht hat und dass sich die abh dann eben entsprechend die unterlagen für die zusammenführung ans standesamt weiterleitet. für mich macht es keinen sinn, dass andere paare (ich gönn es allen!) ihr ehefähigkeitszeugnis innerhalb eines tages haben und dann eben über die befragung stolpern.
mein standesamt hat klipp und klar ausgesagt, dass sie die stelle sind, die eheschließungen überprüfen und sollten sie einwände haben, werden diese auch erhoben und im fall der fälle das ehefähigkeitszeugnis eben nicht erteilt!
die abh sagt, wenn das standesamt keinen grund gesehen hat die eheschließung zu verweigern, wüssten sie keinen, warum sie einwände gegen die familienzusammenführung aufgrund eheschließung haben sollten. das standesamt hat unsere daten überprüft, ob jemand von uns schon mal verheiratet war, etc.... und eine "kleine" befragung durchgeführt, so in etwas die gleichen fragen, die die botschaft meinem mann auch gestellt hat (wann kennengelernt, wie und wo, kennt ihr teile der familien gegenseitig usw.)

für mich macht das schon sinn und Wolf hat es auch schön erklärt