Nchtrag: @sousse-anne:
Die ABH kommt ja -ich vermute- nur ins Spiel wenn in TN geheiratet wird und dann das Visum zur Familienzusammenführung beantragt wird... oder ist das auch die Stelle die bei einer Heirat in D schon dem Heiratsvisum zustimmen muss...?
Wenn es sich also so verhält wie ich vermute, wäre der Standesbeamte ja in dem Fall die "prüfende" Staatsgewalt.
Weiss nicht ob das jetzt jemand kapiert was ich meine...?

@Feivel
das bei dir kapier ich nun gar nicht. Mir fehlt es zwar an praktischen eigenen Erfahrungen auf dem Gebiet, aber für mich heißt "Ehefähig" erst mal nur dass man eben nciht anderweitig schon verheiratet ist, sprich das Ding dasselbe wie eine "Ledigkeitsbescheinigung" ist... Lieg ich da falsch?
Nicht dass ich es nun unbedingt wissen müsste

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aber so würde das für mich Sinn machen....
