...Seit wann ist das Sache des Standesamtes?...

Ja, wie schon andere Mitglieder geschrieben haben, der Standesbeamte kann seine "Mitwirkung" verweigern wenn ihm etwas komisch vorkommt. Das geht auch in Ordnung, denn er ist ja der Staatsbeamte, der die Eheschließung vornimmt, und wenn er meint, daß diese nicht dem normalen Ziel (Begründung einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft) entspricht, kann er dies verweigern - immerhin ist er ja der Verfassung verpflichtet, die die Ehe einem besonderen Schutz unterstellt (und im Umkehrschluß dann auch einen Mißbrauch abwehren muß). Und außerdem ist er der letzte, der vor einer Eheschließung noch erkennen kann (auch aufgrund seiner Erfahrung), ob einer der Partner vielleicht übervorteilt werden soll. Durch geschickte Fragen im Zusammenhang mit der Hochzeit vermag er außerdem auch noch Dinge zu erfahren, die z.B. der AB normalerweise verborgen bleiben.

In jedem Falle sollte man daher nicht vergessen, daß der StandesBEAMTE nicht nur ein reiner "Zeremonialmeister", sondern u.a. dem Staate und seinen Bürgern verpflichtet ist. Wenn der sich seinen Teil nur denkt, aber nicht sagt, dann könnte das vor diesem Hintergrund u.U. sogar eine Amtspflichtsverletzung sein.

Siehe hierzu auch:
http://www.tunesien.org/ubbforum/showflat.php?Cat=0&Number=135723&an=0&page=0#Post135723