yep, Peppy hat recht. das standesamt kann die ausstellung des ehefähigkeitszeugnisses verweigern, wenn es den verdacht hat, dass eine scheinehe eingegangen werden soll. ich habe es damals im nachhinein erfahren, die ausstellung meines ehefähigkeitszeugnisses hat sich ja ewig hingezogen .... als es dann um die familienzusammenführung ging, hatte meine abh mir mitgeteilt, dass die unterlagen aus tunis eingegangen wären und dem standesamt vorgelegt worden sind, weil es sich um zusammenführung aufgrund eheschließung handelt. ich habe dann beim standesamt nachgefragt, ob irgendetwas aus deren sicht dagegenspricht, dass mein mann hier einreist. mir wurde NEIN mitgeteilt, hätte das standesamt irgendwelche bedenken, hätten sie das ehefähigkeitszeugnis nicht ausgestellt oder eine befragung vor erstellung angeordnet.