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Re: Hochzeit im Juni
[Re: sousse-anne]
#204779
05/06/2007 13:14
05/06/2007 13:14
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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...Seit wann ist das Sache des Standesamtes?... Ja, wie schon andere Mitglieder geschrieben haben, der Standesbeamte kann seine "Mitwirkung" verweigern wenn ihm etwas komisch vorkommt. Das geht auch in Ordnung, denn er ist ja der Staatsbeamte, der die Eheschließung vornimmt, und wenn er meint, daß diese nicht dem normalen Ziel (Begründung einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft) entspricht, kann er dies verweigern - immerhin ist er ja der Verfassung verpflichtet, die die Ehe einem besonderen Schutz unterstellt (und im Umkehrschluß dann auch einen Mißbrauch abwehren muß). Und außerdem ist er der letzte, der vor einer Eheschließung noch erkennen kann (auch aufgrund seiner Erfahrung), ob einer der Partner vielleicht übervorteilt werden soll. Durch geschickte Fragen im Zusammenhang mit der Hochzeit vermag er außerdem auch noch Dinge zu erfahren, die z.B. der AB normalerweise verborgen bleiben. In jedem Falle sollte man daher nicht vergessen, daß der StandesBEAMTE nicht nur ein reiner "Zeremonialmeister", sondern u.a. dem Staate und seinen Bürgern verpflichtet ist. Wenn der sich seinen Teil nur denkt, aber nicht sagt, dann könnte das vor diesem Hintergrund u.U. sogar eine Amtspflichtsverletzung sein. Siehe hierzu auch: http://www.tunesien.org/ubbforum/showflat.php?Cat=0&Number=135723&an=0&page=0#Post135723
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Re: Hochzeit im Juni
[Re: PeppermintPatty]
#204781
05/06/2007 14:23
05/06/2007 14:23
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Joined: Aug 2005
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Feivel
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Geisenhausen
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@ Peppy, wenn du wüsstest, was ich mir alles gedacht habe, wie die ehefähig getestet wird ich denke schon, dass das standesamt die prüfende staatsgewalt ist, die ist es auch bei eheschließungen in d und kann auch d/d-paaren ordentlich die suppe versalzen. für mich macht das schon sinn, was mein standesamt gemacht hat und dass sich die abh dann eben entsprechend die unterlagen für die zusammenführung ans standesamt weiterleitet. für mich macht es keinen sinn, dass andere paare (ich gönn es allen!) ihr ehefähigkeitszeugnis innerhalb eines tages haben und dann eben über die befragung stolpern. mein standesamt hat klipp und klar ausgesagt, dass sie die stelle sind, die eheschließungen überprüfen und sollten sie einwände haben, werden diese auch erhoben und im fall der fälle das ehefähigkeitszeugnis eben nicht erteilt! die abh sagt, wenn das standesamt keinen grund gesehen hat die eheschließung zu verweigern, wüssten sie keinen, warum sie einwände gegen die familienzusammenführung aufgrund eheschließung haben sollten. das standesamt hat unsere daten überprüft, ob jemand von uns schon mal verheiratet war, etc.... und eine "kleine" befragung durchgeführt, so in etwas die gleichen fragen, die die botschaft meinem mann auch gestellt hat (wann kennengelernt, wie und wo, kennt ihr teile der familien gegenseitig usw.) für mich macht das schon sinn und Wolf hat es auch schön erklärt
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Re: Hochzeit im Juni
[Re: Vic]
#204785
05/06/2007 14:47
05/06/2007 14:47
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Joined: Jan 2005
Beiträge: 1,237 Bayern
PeppermintPatty
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Beiträge: 1,237
Bayern
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Antwort auf:
... - ein Ehefähigkeitszeugnis, daß du fähig bist, die Ehe einzugehen...
Dein Wort in Gottes Ohr Vic
Und in Tunesien braucht man das Gesundheitsattest damit belegt ist dass man die Ehe auch "aushält" oder wie darf ich mir das vorstellen...??
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Re: Hochzeit im Juni
[Re: dreamfighter]
#204794
05/06/2007 21:43
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Frogger
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Bei einem Touristenvisum entscheidet die Botschaft grundsätzlich in eigener Zuständigkeit - die Ausländerbehörde kann die Erteilung eines solchen Visum nicht verhindern; bei anderen hingegen muß die Ausländerbehörde beteiligt werden, weil diese dann danach auch für den Aufenthaltstitel zuständig ist. Bei einem Visum zur Hochzeit kann die Botschaft mitreden, doch bei einem FZF-Visum nicht, denn darauf besteht ein Rechtsanspruch (der allein dadurch zu erschüttern versucht wird, daß man das Argument der Scheinehe einbringt, das Ausländeramt hat dagegen noch zusätzlich Einwandsmöglichkeiten - z.B. Lebensunterhalt, Straffälligkeit - die die Botschaft aber nicht prüfen kann). Bei Arbeitsvisa sind darüberhinaus auch noch die Arbeitsverwaltungen beteiligt, bei allen Visa darüber hinaus auch die Verfassungsorgane von Deutschland, wie BND, MAD, etc.
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Re: Hochzeit im Juni
[Re: Feivel]
#204798
06/06/2007 12:40
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...die entscheidung ob ein visum zwecks familienzusammenführung erteilt wird, fällt die botschaft...
Da gibt es keine Entscheidung, sondern es besteht ein Rechtsanspruch, der vor Gericht durchgesetzt werden kann - und das geschieht gar nicht mal so selten. Im übrigen habe ich den Eindruck, daß der Ball gerne hin- und hergespielt wird (mir sagte die Botschaft z.B. sie AB habe sich mit ihr in Verbindung gesetzt, die AB sagte hingegen, die Botschaft habe vielmehr sie angerufen, etc.). Tatsache ist jedoch, daß die Botschaft nur bei einem Touristenvisum die alleinige Entscheidungsbefugnis hat - und deshalb wird es auch innerhalb von Stunden erteilt. Für ein Hochzeits- oder FZF-Visum stehen der Botschaft hingegen keine relevanten Informationen zur Verfügung UND die zur Verfügung stehenden Informationen sind irrelevant (Rückkehrwille, Arbeitsstelle, Finanzierung). Demzufolge kann die Botschaft hier nur für die Ausländerbehörde tätig werden, auch wenn sie streng nach dem Aufenthaltsgesetz für die Ausstellung eines Visums zuständig ist (die Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung ist übrigens kein Visum im Sinne der Gesetzes).
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