Antwort auf:

Auf Hilfe zum Lebensunterhalt besteht ein RECHTSanspruch, es sind keine Almosen, die man erbitten muß, und für dieses Geld wird u.a. ein Teil der Steuern verwendet.



Klar ist ja auch einfacher als seinen A... zu bewegen.

Ich finds unmöglich.Und irgendwie ist da wohl ne Gesetzeslücke. Bei nem Visum muß man Geld haben und wenn man dann verheiratet ist, dann nicht mehr??
Das kann ja wohl nicht wahr sein.
Wolf wie kann es sein, daß du finanziell am Boden bist, aber demnächst schon wieder in TN sein kannst?