..kann man auch ( nicht nur ) unter diesem aspekt sehen...

Nein, ich glaube, das spielt weniger eine Rolle, da ist wohl eher der Wunsch nach einer "orientalischen Hochzeit" auf ihrer, und der nach möglichst vollständiger Familienteilnahme auf seiner Seite das ausschlagebende Moment.

Natürlich aber kann dies für den Fall, wenn das Einkommen oder der Wohnraum für ein Hochzeitsvisum nicht ausreicht, ein gangbarer Weg sein (da wird dann bei FZF-Visum allerdings um so intensiver geprüft, ob die Frau z.B. nur eine Scheinehe gegen Bezahlung eingegangen ist, dies wird bei allen Sozialhilfe-Empfängern wohl automatisch gemacht, obwohl die Kombination deutscher Mann-Osteuropäerin/Asiatin da wohl die meisten Probleme macht).

Umgekehrt gibt es übrigens noch einen viel einfacheren Weg, wenn nämlich die ausländische Frau ein uneheliches Kind von einem deutschen Mann bekommt, und der sich danach als Vater bekennt, dann ist das Kind Deutscher und die Mutter hat das Recht auf einen eigenständigen Aufenthaltstitel für die Dauer von mindestens 18 Jahren (bis zur Volljährigkeit - das ist eine Menge Zeit, um im Lande dann, wen auch immer, zu heiraten...).