...Die Ehe berechtigte sie ja nicht zum zusammenwohnen (wie bei Moslems)...

Nicht korrekt - ich habe z.B. den Gegenbeweis in Form einer offiziellen polizeilichen Meldebestätigung, in der einer unverheirateten Tunesierin bescheinigt wird, mit mir zusammenzuwohnen. Und auch bei meiner früheren Freundin und in einem anderen Polizeibezirk war dies bekannt und ist niemals in Frage gestellt worden.
In der Realität sieht es wohl eher so aus, daß dies eine Sache der Familie bzw. Tradition ist und nur dann ein Problem auftritt, wenn ein Familienmitglied die Polizei explizit auffordert, tätig zu werden - und selbst dann dürfte der Ausgang noch ungewiß sein. Es besteht ein unterschied zwischen "wahrgenommenem" und "tatsächlichem" Recht (= legitim und legal).