Hallo Tessa,

bei der Ausländerbehörde musst Du zwecks Ehegattennachzuges folgende Unterlagen vorlegen:

1. Wohnraumbescheinigung (nur bei Nichtdeutschen)
2. Arbeitgeberbescheinigung (nur bei Nichtdeutschen)
3. Übersetzte Heiratsurkunde und eventuell das Original
4. Kopie des Reise- oder Personalausweises
5. Scheidesurteil in Kopie, sofern bereits früher eine Ehe bestanden hat.

Ich gehe davon aus, dass Du Deutsche bist, demnach entfällt Punkt 1 und 2. Es wird dennoch immer wieder angefordert, da wohl die Anschreiben von der ALB nicht von Fall zu Fall abgeändert werden. lG