Also wir mussten letztes Jahr jeweils 2 Kopien des Passes abgeben.Noch dazu eine Kopie meiner Aufenthaltsbescheinigung
Wir haben die HU erste beim Gouvernorat und Außenministerium beglaubigt, danach bei der Botschaft legalisiert...und zum schluss ins deutsche übersetzt
Last edited by 8SuSu8; 03/05/2007 16:18.