Na, Du kannst ja jederzeit eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, Du benötigst nur einen Mietvertrag und einen Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen aus dem Ausland bzw. einen tunesischen Arbeitsvertrag - wenn man verheiratet ist, dürfte die Heiratsurkunde wohl ausreichen, allerdings darfst Du bei jedem Verlassen des Landes dann 60 Dinar Ausreisegebühr zahlen. :-)