...Außerdem fällt mir noch ein: daß eine grundsätzliche Deklarationspflicht für solche Geräte besteht!...

Noch einmal: Das ist völlig korrekt, die undeklarierte Einfuhr stellt durchaus ein Risiko dar. Deklarationen kann man sich irgendwo im Internet herunterladen und schon vor der Einreise ausfüllen.
Ich bin mit meinem Navigationsgerät undeklariert mit dem Auto ein- und wieder ausgereist und hatte auch mit einem Bluetooth GPS kein Problem, vielleicht sollte man es nur nicht allzu demonstrativ herzeigen bzw. sehen lassen. :-)

...Das gleiche gilt auch ganz besonders für Nachtsichtgeräte!...

Meine Videokamera mit Infrarotempfindlichkeit und -lampe hat nie jemand beanstandet. :-)