>>> Aber ist es wirklich so, das es davon abhängt, wo man den Lebensmittelpunkt hat? Ganz unabhängig davon, wo man geheiratet hat? <<<
Zitat:
Haben die Ehegatten keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so ist das Recht des Staates maßgebend, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt gehabt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das bedeutet, dass auf Ehen, in denen zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten vorliegen (z.B. deutsch/türkisch, türkisch/französisch) deutsches Recht angewandt wird, wenn die Familie in Deutschland zuletzt zusammengelebt hat. Diese Regelung gilt erst seit der Reform des internationalen Privatrechts im Jahre 1986.
Eine Ehe zwischen einer deutschen Frau und einem türkischen Mann oder zwischen einer brasilianischen Frau und einem deutschen Mann richtet sich somit nach deutschem Recht, wenn die Paare in Deutschland leben. Das bedeutet aber auch, dass zum Beispiel auf eine deutsch/türkische Ehe, die in der Türkei geführt wurde, türkisches Recht angewendet wird, auch dann, wenn die deutsche Frau nach Deutschland zurückkehrt und hier ein deutsches Gericht anruft.
Haben die Ehegatten weder eine gemeinsame Staatsangehörigkeit noch einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, so gilt das Recht des Staates, dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.
>>> Ich frage daher, weil oft gesagt wird, wenn man in Deutschland heiratet, hat die Frau mehr Rechte als in Tunesien... <<<
Nein, das ist nicht unbedingt so, es kommt vielmehr darauf an, wo man anschließend leben will, und wenn die Frau in Deutschland lebt, ist sie definitiv besser gestellt, als wenn das Paar in Tunesien lebte.
Bei einer heirat in Deutschland gibt es aber insofernnocheine Besonderheit, als daß man für dieWahl des Ehenamens verschiedenen Optionen hat, sie kann z.B. auch den Namen des Ehemannes annehmen und ist dann, bei einem deutschen Namen, zumindest namensmäßig schon "integriert". Viel wichtiger wird es aber dann, wenn die Frau nach einigen Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, denn dann wird in jedem Falle das deutsche Recht gelten, auch bei einem späteren Aufenthalt im Ausland mit darauf folgender Scheidung.