...das wir eine Zugewinngemeinschaft haben das heißt im Klartext alles was wir jetzt uns anschaffen wird geteilt...

Falsch - das, was Du meinst, ist eine Errungenschaftsgemeinschaft (Anschaffungen gehören beiden Partnern zugleichen Teilen)- bei einer Zugewinngemeinschaft hingegen erfolgt der Zugewinnausgleich erst dann, wenn dies beantragt wird, also z.B. bei einer Scheidung, dann werden die Zugewinne der beiden Ehepartner zunächst jeweils zusammengerechnet und dann voneinander subtrahiert; derjenige, der dann weniger Zugewinn hat, erhält die Hälfte des Differenzebetrages vom anderen Partner. Bis da hin aber wird eine Zugewinngemeinschaft wie eine Güttertrennung behandelt, WÄHREND der Gültigekit der Zugewinngemeinschaft verwaltet also prinzipiell jeder Partner sein eigenes Vermögen, und zwar auch das, das er nach der Eheschließung erworben hat (nicht aber Erbe, etc. denn dies fällt nur bei einer Gütergemeinschaft ins gemeinsame und allumfassende Vermögen). :-)