Antwort auf:

Ob du in TN Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbarst spielt keine Rolle hier in D, wenn der Lebensmittelpunkt hier sein soll. In D wird das so oder so wie Zugewinn behandelt, du musst hier einen eigenen Ehevertrag vereinbaren.




Hi! Hab dazu mal ne Frage! Eine ganz wichtigeeeee! ALso ich habe vor kurzen ne Wohnung gekauft die auf meinen Namen geht ja... Mein Mann zahlt mir monatlich "Miete" (klingt jetzt blöd, aber is halt so) trotzdem läuft aber die Wohnung auf meinen Namen. Angenommen wir lassen uns mal scheiden (Gott bewahre) heißt das, wenn wir hier kein Ehevertrag haben, dass ihm dann die Hälfte der Wohnung zusteht??? Kenn mich da leider nicht so aus...
Ich hab ihn eh am Anfang vorgeschlagen, dass wir es auf unser beiden Namen nehmen, weil er zahlt mir jetzt nur 50 euro weniger "Miete" als wenn wir es zusammen genommen hätten, aber er meinte, er zahlt lieder monatlich ohne an einem Vertrag gebunden zu sein...
Ja egal, aber wie is das jetzt, heißt das, wenn wir kein Ehevertrag haben also hier in Ö, dass nach dem Gesetz die Hälfte des Wertes der Wohnung ihm zustehen würde???
Danke im Voraus...
LG, Arnouba


Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen (J.F.K.)