Das was jeder mit in die Ehe bringt, verbleibt im Besitz desjenigen.. alles was im Lauf der Ehe erwirtschaftet und/oder angeschafft wird gehört im Fall der Gütergemeinschaft beiden und müsste bei einer Scheidung auseinanderdividiert werden.
Gütertrennung sagts schon, das es kein gemeinsames Eigentum gibt und man am besten beraten ist, klare Absprachen und Reglungen zu treffen, damit jeder weiß wem was gehört.
So definiere ich das. Aber vielleicht meldet sich noch jemand, der das besser erklären kann oder mich gegebenenfalls korrigiert.
