Bedeutet denn dann Gütergemeinschaft, dass alles was vorher einem gehört hat jetzt beiden gehört und beide darüber verfügen können? Ist ja vielleicht nicht uninteressant, wenn man etwas gespart hat. Denn bei unserer Zugewinngemeinschaft besteht ja im Falle einer Scheidung kein Anspruch auf das was der andere mit in die Ehe gebracht hat. Wie ist das mit der Regelung dort?