Hat er einen echten befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, also das AV dauert, von z.B. 01.05.07 - 30.04.08, dann kann es grundsätzlich nicht gekündigt werden, ES SEI denn, die Kündigungsmöglichkeit steht explizit im Vertrag, und das wird jeder Aerbeigeber mit einigermaßen Sachverstand so machen.
Bei Minusstunden geht es erst einmal ins Arbeitszeitkonto (dürfte auch im Vertrag so stehen) - wird dies zu hoch (Ermessen), wird gekündigt.


Die Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden.
Rosa Luxemburg