Hallo,
ich bin eher stille Leserin hier, in letzter Zeit bin ich leider selbst dazu nicht mehr gekommen.
Jetzt bräuchte ich aber ganz dringend ein paar Infos zur Einbürgerung und Sprachprüfung. Über die Suchfunktion im Archiv habe ich auf Anhieb nichts gefunden. Sollten ähnliche Fragen schon mal behandelt worden sein, dann wäre ich für entsprechende Links dazu dankbar und entschuldige mich vorweg fürs eventuell nochmalige Fragen:
Mein Mann (Tunesier, seit knapp 9 Jahren in Deutschland) hat sich heute die Unterlagen für die Einbürgerung auf dem Amt abgeholt. Soweit haben wir auch alles ausgefüllt. Wie lange dauert denn die Bearbeitung hierfür? Ist das eventuell bundeslandabhängig (wir wohnen im Saarland)?
Unter anderem benötigt er eine "Abstammungsurkunde im Original". Heißt das, die Kopie seiner Geburtsurkunde, die wir damals bei der Heirat vorlegten, reicht nicht aus, sondern wir müssen wieder ein neues Original aus Tunesien schicken lassen?
Und was meinen die mit "Nachweis der bisherigen Staaatsangehörigkeit"? Indem er den tunesischen Pass vorlegt (der ist nochmal extra aufgeführt auf der Liste), ist das doch ein Nachweisdokument, oder?
Eventuell muss er auch noch eine Sprachprüfung ablegen, da er keinen entsprechenden Nachweis über einen Kurs hat, aber sehr gut Deutsch spricht. Kann er sich darauf irgendwie vorbereiten? Gibt es z. B. irgendwelche entsprechenden Tests im Internet?
Sorry für die vielen Fragen, aber wir wollen natürlich, dass alles so schnell und reibungslos wie möglich klappt.
Ist es jemand von Euch schon mal passiert, dass er trotz "vorbildlicher Lebensführung", kompletter Unterlagen, etc. abgelehnt wurde??
Schon mal lieben Dank im Voraus für Eure Antworten!!!
Tanja