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Re: Aufenthaltserlaubnis für Italien
[Re: Nessa]
#200968
23/04/2007 06:53
23/04/2007 06:53
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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> Da Italien Mitglied der Europäischen Union ist, haben EU-Bürger das Recht, hier zu leben und zu arbeiten. Möchte man sich länger als drei Monate in Italien aufhalten, braucht man eine schriftliche Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno). Diese wird normalerweise jedem EU-Bürger erteilt, der nachweisen kann, dass er dem italienischen Steuerzahler nicht zur Last fällt. Diese Erlaubnis ist also eher eine Art Ausweisdokument. Der Antrag auf diese Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von 8 Tagen nach Einreise beim Polizeipräsidium des künftigen Wohnortes gestellt werden. Hierzu wird ein Reispass oder ein Personalausweis, drei Passfotos, eine Bestätigung Ihres künftigen Arbeitgebers und eventuell ein ärztliches Attest benötigt. <
Bei einer Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatenangehörige (wie Tunesien) ist zu beachten, daß die Aufenthatserlaubnis und eine eventuelle Arbeitserlaubnis für DEUTSCHLAND gelten, nicht jedoch für die gesamte EU. Im Gegenteil, wird Deutschland für länger als 6 Monate verlassen, dann erlischt die Aufenthaltserlaubnis, insofern müßte also zunächst eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Italien beantragt werden.
Wenn es sich nicht gerade um hochqualifizierte Personen handelt, sind die Arbeitsentgelte für Tunesier auch in Itailen nur mäßig, die Lebenshaltungskosten jedoch je nach Region ziemlich hoch, die Vorteile für z.B. Tunesier ergeben sich eigentlich daraus, daß viele andere Tunesier in Italien leben (und es in einigen südlichen Regionen sogar ziemlich tunesisch zugeht), daß im Süden das Wetter ähnlich wie in Tunesien ist, und daß ein Besuch in Tunesien wegen der geringen Entfernung einfach möglich ist.
Ich persönlich wäre mir absolut nicht sicher, ob es eine gute Idee wäre, zumindest am Anfang einer Ehe in Italien oder Frankreich zu leben, ganz abgesehen von den aufenthaltsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
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Re: Aufenthaltserlaubnis für Italien
[Re: Frogger]
#200969
23/04/2007 09:56
23/04/2007 09:56
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Yuliya
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Antwort auf:
Im Gegenteil, wird Deutschland für länger als 6 Monate verlassen, dann erlischt die Aufenthaltserlaubnis,
Ist es wirklich so? Gilt es auch nach 3 Jahren in Deutschland, wenn man so gesagt unbefristete AE bekommt? Oder nur für ersten 3 Jahre?
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Re: Aufenthaltserlaubnis für Italien
[Re: Yuliya]
#200970
23/04/2007 11:52
23/04/2007 11:52
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Frogger
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...Ist es wirklich so? Gilt es auch nach 3 Jahren in Deutschland, wenn man so gesagt unbefristete AE bekommt?...
Wie es der Name schon nahelegt, es ist eine Erlaubnis, sich in diesem Lande aufzuhalten - wer das nicht tut, der braucht sie offenbar nicht und sie wird demjenigen dann entzogen bzw., näher an der Realität, danach nicht mehr weiter verlängert. Erst wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann kann man das Land so lange und oft verlassen, wie man es will. :-)
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