Ich habe mal eine theoretische frage:

- Frau ist deutsche
- Mann ist tunesier
- verheiratet
- Bei möchten in Italien leben
- Mann spricht perfekt italienisch

Da Italien zur EU gehört bekommt die Frau eine Aufenthaltserlaubnis für Italien. Da sie verheiratet ist gilt diese auch für den Mann, richtig?
Da die Frau kein italienisch spricht, wird sie keinen Job finden. Der Mann schon ehr. Reicht es, wenn einer der beiden einen Job hat (wg. Aufenthaltserlaubnis)?

Wer kann mir etwas darüber berichten?


LG, Vanessa

- Nicht das Beginnen wird belohnt,
sondern einzig und allein das Durchhalten -