Selbst wenn die aus einem anderen Land kommt der Unterhaltsanspruch besteht, wenn das Mädel sich in Tunesien nen Anwalt nimmt dann hat der arme Mann echt Pech.Ich habe gerade mit meinem Schwager telefoniert der studiert Jura und er müsste es eigentlich ganz gut wissen. lg
Last edited by bandy; 09/04/2007 14:50.