Hallo  

Mein Mann unterstützt seine Eltern in Tunesien und wir geben dies auch jedes Jahr bei unserer Einkommensteuer-Erklärung an. Wir haben immer Kontoauszüge über Barabhebungen von unserem Privatkonto mit eingereicht, dazu natürlich die Bescheinigung dass mein Schwiegervater das Geld erhalten hat und zu guter Letzt natürlich eine Unterhaltsbescheinigung. Alles ordentlich mit beglaubigter deutscher Übersetzung... Für 2006 wurden jetzt plötzlich die Unterhaltsleistungen nicht mehr anerkannt - mit der Begründung, dass die Abhebungen vom Konto nicht im zeitlichen Zusammenhang mit der Unterhaltsleistung stehen!?
(die Abhebungen waren im Laufe des Jahres 2005, da wir natürlich nicht mal eben so 4.000,00 Euro "auf einen Schlag" hier rumliegen haben sondern auch wir uns das Geld was wir meinen Schwiegis geben erstmal sparen müssen... die Zahlung an meine Schwiegis war im Januar 2006)
Hat vielleicht jemand Erfahrung mit den NRW-Finanzämtern oder kennt sich damit aus?
Wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar!  

LG Maram