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Re: Frage zum Koran
[Re: chadisha]
#199242
02/04/2007 21:39
02/04/2007 21:39
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Joined: Mar 2007
Beiträge: 61 Deutschland
blackmoon
Mitglied
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Joined: Mar 2007
Beiträge: 61
Deutschland
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Antwort auf:
Antwort auf:
----------------------- Zitat: Die Richterin verurteilt die Leute eigentlich nach der deutschen gesetzte oder? Ok aber es scheint dass diese Richtirin Ausnahme macht. ----------------------- Nein, die Richterin hat hier keine Ausnahme gemacht sondern nach den Deutschen Gesetzen geurteilt, das hat mir chadisha selbst geschrieben.
eine derartige Aussage habe ich mit Sicherheit nicht getan, dann hast du mich falsch verstanden.Die Richterin müsste nach deutschen Gesetzen urteilen, nicht nach dem Koran, den sie zudem überhaupt nicht zu verstehen scheint.
Antwort auf:
Antwort auf: @ @ chadisha Ich glaube die Richterin hätte im Studium besser aufpassen sollen. Eine ähnliche mir plausiel erscheinende Erklärung habe ich im internet noch gefunden wo jemand schreibt die Richterin hätte marokkanisches Recht auf die Scheidung angewandt was sie aber nicht hätte tun dürfen.
Lieben Gruß, blackmoon
kann aber nicht sein, dass sie marokkanisches Recht angewandt hat. 1. lebten sie in Deutschland 2. ist die Richterin beim deutschen Staat angestellt 3. ist nach meinen Information so etwas kein marokkanisches Recht ( Tagesspiegel vom 22.03.07: ...Nadjma Yassari vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, eine Expertin für die Anwendung islamrechtlicher Normen an deutschen Gerichten, sagte: „Selbst wenn beide Ehepartner Marokkaner sind und in Deutschland nach marokkanischem Recht geschieden würden, hätte die Richterin unrecht. Das erst kürzlich reformierte marokkanische Familienrecht ist eines der modernsten Nordafrikas. Ein Recht des Mannes auf Züchtigung der Ehefrau ist dort nicht verankert." Aber selbst wenn das hypothetisch so wäre, dürfte ein deutsches Gericht keine ausländische Norm anwenden, die mit Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist.)
-------------------- Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)
Das ist was du mir geschrieben hast und für mich hat sich das so angehört als ob du sagst da die Richterin kein marokkanisches Recht angewendet hat hat sie deutsches Recht angewendet. Aber vielleicht habe ich das ja falsch verstanden. Dann schreib mir doch bitte wie du das sonst gemeint hast.
----------------------- Zitat: Wenn sie sowas sich erlauben, soll sie sich auch erlauben ausnahme bei deutschen machen. in der Bibel steht: 3-Moses[20:13] Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen. Oder 3-Moses[20:11] Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit seinen Vater schändet, so sollen beide des Todes sterben; ihre Blutschuld komme über sie. deswegen soll sie auch solche Leute frei verurteilen, da sie nach ihrem Glauben gehandelt haben. ----------------------- Verstehe ich hier was falsch oder bist du der Oberrichter der den Richtern zu sagen hat wie sie in Zukunft urteilen sollen? Ich sagte bereits dass eine Familienrichterin sowieso keine Urteile in Strafsachen fällen kann weil sie diese Fälle überhaupt nicht bekommt da sie Familienrichterin ist.
------------------------ Zitat: Stelle dir vor , dass ein Deutsche vor ihr steht, der sich scheiden lassen will, obwohl seine Frau keine Ehebruch begangen hat. Was wird die Richterin ihm sagen? Normaleweise sollte sie an die deutschen gesetze greifen oder? Aber die richterin macht Ausnahme. Deswegen wird ihn das verbieten und sagen, dass nach deinem Glauben dürfen Paare sich nicht scheiden lassen, solange die Frau keinen Ehebruch beging. ------------------------ ??? Sorry aber mit diesen Aussagen oder was auch immer das sein soll kann ich nix anfangen!
Gruß, blackmoon
ich kann mir vorstellen, dass Mouhawid das ironisch gemeint hat, denn ein deutscher Richter hat in Deutschland immer nach deutschen Gesetzen zu urteilen, nicht nach Gutdünken nach Koran oder Bibel.
Ich habe gedacht dass Mouhawid das was er schreibt ernst meint aber vielleicht kann er ja mal Stellung dazu nehmen ob das erst gemeint war oder nicht.
Da stimme ich dir voll zu, dass ein Richter in Deutschland nur nach den deutschen Gesetzen zu urteilen hat und nach nichts anderem.
Grüsse, blackmoon
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