Antwort auf:
@ @ chadisha Ich glaube die Richterin hätte im Studium besser aufpassen sollen. Eine ähnliche mir plausiel erscheinende Erklärung habe ich im internet noch gefunden wo jemand schreibt die Richterin hätte marokkanisches Recht auf die Scheidung angewandt was sie aber nicht hätte tun dürfen.
Lieben Gruß, blackmoon
kann aber nicht sein, dass sie marokkanisches Recht angewandt hat. 1. lebten sie in Deutschland 2. ist die Richterin beim deutschen Staat angestellt 3. ist nach meinen Information so etwas kein marokkanisches Recht ( Tagesspiegel vom 22.03.07: ...Nadjma Yassari vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, eine Expertin für die Anwendung islamrechtlicher Normen an deutschen Gerichten, sagte: „Selbst wenn beide Ehepartner Marokkaner sind und in Deutschland nach marokkanischem Recht geschieden würden, hätte die Richterin unrecht. Das erst kürzlich reformierte marokkanische Familienrecht ist eines der modernsten Nordafrikas. Ein Recht des Mannes auf Züchtigung der Ehefrau ist dort nicht verankert." Aber selbst wenn das hypothetisch so wäre, dürfte ein deutsches Gericht keine ausländische Norm anwenden, die mit Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist.)
Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)
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