Antwort auf:

Hallo mouwahid ,

Zu deinen Fragen möchte ich folgendes anmerken:

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1.Hat die Rechterin überhaupt die Scharia studiert, damit sie zu einem Urteil kommt (falls die Sache überhaupt wahr ist). Wird in Deutschland nach dem Deutschen Gesetze verurteilt oder nach der Scharia? Wenn nach der Scharia ist dann muss die Richterin leider vieeeeeeeel lernen bevor sie selber anfangen , Fatawi zu machen.
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Natürlich wird in Deutschland NUR nach den deutschen Gesetzen geurteilt!

Gruß,
blackmoon



warum hat die Richterin dann in ihrer Begründung für die Ablehnung einen Koran-Vers angeführt?
Nicht-verstehender Gruß
chadisha


Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)