Antwort auf:

Das sehe ich auch so!
Und selbst wenn die Richterin nur in einem Nachgespräch auf diese Sure verwiesen hat gehört dies noch lange nicht in ein Nachgespräch über eine Härtefallregelung! Indirekt hat sie ja so dann auch die Ablehnung der Härtefallscheidung begründet wenn ich das richtig verstehe!



so wie ich es verstanden habe, hat sie es nicht nur indirekt damit begründet, sondern sondern direkt Bezug genommen.


Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)