die scharia wurde ja nicht angewandt!!! es war eine äußerung der richterin, keine entscheidung. das verfahren ist ja meines wissens auch noch nicht vorbei.
daß die frau dem mann "untertan" sein soll bedeutet allerdings nicht, daß er sie schlagen darf. denn eine gute und tüchtige frau sei quasi das "aushängeschild" ihres mannes. wenn es damit nicht so zum besten steht, mögen beide sich an ihre je eigene nase fassen und den rat Gottes suchen.
Last edited by AliBaba; 24/03/2007 00:58.