Es geht aber nicht darum, wem die Hand ausrutscht. Es geht darum, dass dann analog dazu bei einer christlichen Frau, die von ihrem christlichen Mann geschlagen wird, die Richterin den Antrag auf Härtefall auch hätte ablehnen müssen, in dem sie auf die Bibel verweist, z.B. "die Frau sei dem Manne Untertan".
Oder wenn ich z.B Selbstjustiz übe, dann würde ich freigesprochen, weil in der Bibel ja steht "Auge um Auge, Zahn um Zahn".
Es steht hier doch nicht zur Debatte, welche Männer welche Frauen schlagen, sondern dass statt des Grundgesetzes hier die Sharia angewandt wurde!